Freitag, 3. August 2018

Anfrage Piraten Zukünftige Erreichbarkeit der AGIP-Tankstelle in der Leinstraße 11

Landeshauptstadt  Hannover
 

                                                                                                    Antwort 15-2182/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte  (zur Kenntnis)
                                                                                                                        Zu Top 10.4.1.




Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zukünftige Erreichbarkeit der AGIP-Tankstelle in der Leinstraße 11
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.09.2017
TOP 10.4.1.


Um zusätzlichen Verkehr zu Tankstellen zu vermeiden, sollten Tankstellen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein.

Durch die bisherigen Planungen scheint die Existenz der Tankstelle in der Leinstraße als einziger verbliebener Innenstadttankstelle bedroht, weil befürchtet wird, dass sie später in einer Sackgasse liegt und von Tanklastzügen nicht mehr beliefert werden kann.

Viele Bürger - auch ich - haben sich in die Unterschriftenliste, die die Sicherung der Existenz der Tankstelle zum Ziel hat, eingetragen.

Deshalb frage ich die Verwaltung:
Sind die Befürchtungen berechtigt?
Wie ist der Stand der Planungen?



Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Die Befürchtungen sind unberechtigt. Die Planungen der Verwaltung im Umfeld des Köbelinger Marktes sehen eine uneingeschränkte Anfahr- und Belieferbarkeit der AGIP Tankstelle vor.

Zu 2. Die Verwaltung bereitet derzeit den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1780 „Köbelinger Markt“ zur Beschlussfassung für die öffentliche Auslage vor. Die Detailplanungen zur Neuordnung der Verkehrsflächen werden in einem von der Bauleitplanung getrennten Verfahren erstellt und mit dem Eigentümer der Tankstelle in Kürze besprochen.
Für die Neukonzeption der Verkehrsflächen sowie die straßenbehördlichen Anordnungen werden zu gegebener Zeit kommunalpolitische Beschlüsse im Rahmen eigener Drucksachen gefasst.



                                                                                              18.62.01 BRB
                                                                                               Hannover / 11.09.2017

Keine Kommentare: