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In der Antwort 0649 (III) AaA ist folgendes zu lesen:
„Beim so genannten „Leinebogen“ handelt es sich um ein Projekt, an dem die Region Hannover nicht beteiligt ist, sondern eine private Investorengruppe (Leinebogen e.V.) eine Zukunftsvision
für den Bereich der Leineaue zwischen Herrenhausen und der A2
entwickelt hat. Seitens dieser gab es lediglich Anfragen an die
Verwaltung, welche
Genehmigungsverfahren erforderlich werden könnten und welche
rechtlichen Grundlagen zu beachten wären. Darüber hinaus wurde die Bitte
geäußert, vorhandene
Daten und Informationen zum Gebiet, die bei der Region Hannover
vorhanden sind, zu erhalten. Hierzu hat eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe eine Bewertung vorgenommen und diese, ergänzt um fachliche Unterlagen, dem Leinebogen e. V. zur Verfügung gestellt.“
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
2. Die Mitarbeiter welcher Behörden/Abteilungen waren an der Zusammenstellung der Unterlagen beteiligt? In welchem Zeitraum ist dies geschehen?
3. Was war die rechtliche Grundlage für die Zusammen- und Bereitstellung der Unterlagen? Gab es in diesem Zusammenhang eine offizielle Anfrage der Investorengruppe Leinebogen e.V.? Von wann datiert diese und welchen Inhalt hat sie?
4. Welche Kosten hat die Zusammenstellung der Unterlagen verursacht?
5. Wurden diese Kosten der Investorengruppe Leinebogen e.V. in Rechnung gestellt? Wenn ja, komplett oder in welcher Höhe?
6. Sofern die Kosten nicht vollständig in Rechnung gestellt wurden, was war die rechtliche Grundlage für die verminderte Abrechnung?
7. Gab es vor, während oder nach der Zusammen- und Bereitstellung der Unterlagen informelle Kontakte mit Leinebogen e.V.? Wenn ja, gibt es entsprechende Aktennotizen oder Protokolle? Welchen Inhalt haben diese?
8. Wer sind nach Ansicht der Region die verantwortlichen Genehmigungsbehörden im Boden-, Wasser- und Umweltrechtlichen Sinn?
9. Gab bzw. gibt es in diesem Zusammenhang Kontakte mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Regionsverwaltung beantwortet aufgrund Ihres Selbstverständnisses als service- und dienstleistungsorientierte Verwaltung Anfragen von Investoren, Projektträgern und Antragstellern zu verschiedenen Vorhaben im Rahmen einer bürgerorientierten Beratung. Dies umfasst
Auskünfte zu kleineren Vorhaben bis hin zu umfangreichen Projekten, die
im Einzelfall vertieft zu prüfende Sachverhalte umfassen können.
Naturgemäß variiert der Aufwand, welcher nicht zwingend auch berechnet
wird.
Dies vorangestellt werden die Fragen zusammen gefasst wie folgt beantwortet:
Die Regionsverwaltung wurde am 02.10.2008 über das Projekt informiert und es wurde hierbei
mündlich um eine Ersteinschätzung gebeten. Eine schriftliche Anfrage o.ä. gab es nicht (Frage 3).
Anfang
September 2010 wurde das Ergebnis einer ersten fachlichen und
rechtlichen Einschätzung zur Verfügung gestellt. Die Vorprüfung
einschließlich der Erarbeitung dieser Ersteinschätzung wurde von insgesamt drei Mitarbeitern aus den Teams Naturschutz-West, Gewässerschutz und Regionalplanung im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende November 2008 vorgenommen (Frage 2). Sie erfolgte auf der Grundlage eines 7-seitigen Exposés und zwei großformatigen Luftbildkarten, die vom Leinebogen e.V. bereit gestellt wurden und kann aufgrund des Planungsstandes nur vorläufig sein.
Der Leinebogen
e.V. hat ein Planungsbüro mit einem naturschutzfachlichen Gutachten
beauftragt. Diesem Büro hat das Team Naturschutz-West im Juli/ August
2011 bei der Regionsverwaltung für den Planungsraum vorliegende digitale
Bestandsdaten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Team
Abfall/ Bodenschutz einem weiteren Planungsbüro, das der Leinebogen e.V.
zur Beurteilung
der Altlastensituation beauftragt hat, im Herbst 2011 für den
Planungsraum Auskunft zu Altablagerungen und Altstandorten gegeben
(Frage 1).
Mit Vertretern des Leinebogen e.V. gab es nach dem 02.10.2008 jeweils ein Gespräch in den
Jahren 2010 (zu den Ergebnissen der Vorprüfung) und 2011 (zu Informations- und Datenaspekten). Zu letzterem Termin liegt ein Protokoll vor, das ein vom Leinebogen e.V. beauftragtes Planungsbüro erstellt hat. In der Folge hatten dann die Teams Naturschutz-West und Abfall/Bodenschutz zu zwei vom Leinebogen e.V. beauftragten Planungsbüros direkten Kontakt zur technischen Abwicklung der genannten Datenbereitstellung. In 2012 haben zwei Gespräche stattgefunden, in denen modifizierte Planungsstände vorgestellt sowie fachliche und verfahrensrechtliche Aspekte grundsätzlich erörtert wurden. Ein Papier zur Klärung grundsätzlicher verfahrensrechtlicher Fragen ist in Erarbeitung (Frage 7).
Jahren 2010 (zu den Ergebnissen der Vorprüfung) und 2011 (zu Informations- und Datenaspekten). Zu letzterem Termin liegt ein Protokoll vor, das ein vom Leinebogen e.V. beauftragtes Planungsbüro erstellt hat. In der Folge hatten dann die Teams Naturschutz-West und Abfall/Bodenschutz zu zwei vom Leinebogen e.V. beauftragten Planungsbüros direkten Kontakt zur technischen Abwicklung der genannten Datenbereitstellung. In 2012 haben zwei Gespräche stattgefunden, in denen modifizierte Planungsstände vorgestellt sowie fachliche und verfahrensrechtliche Aspekte grundsätzlich erörtert wurden. Ein Papier zur Klärung grundsätzlicher verfahrensrechtlicher Fragen ist in Erarbeitung (Frage 7).
Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs am 08.07.2011 zu den für den Planungsraum vorliegenden Informationen und Daten war eine Bereitstellung von Daten des Natur- und Bodenschutzes
vereinbart worden. Rechtsgrundlage für die Bereitstellung ist das
Umweltinformationsgesetz (Frage 3). Der Personalaufwand der
Regionsverwaltung befindet sich in dem üblichen und überschaubaren Rahmen, der für die Verwaltung bei vergleichbaren Anfragen, Beratungen und Informationsgesuche anfällt. Es handelt sich bei den Daten des Natur- und Bodenschutzes um Bestandsdaten des Umweltinformationssystems, für deren Bereitstellung im Rahmen des üblichen Verwaltungshandelns aufgrund des geringen Zeit- oder Kostenaufwandes keine Gebühren nach dem Umweltinformationsgesetz in Rechnung gestellt werden (Fragen 4, 5 und 6). Exakte Arbeitszeiten für die Durchführung der Vorprüfung, die Teilnahmen an Abstimmungsgesprächen sowie für deren Vor- und Nachbereitung werden nicht erfasst.
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