Freitag, 3. August 2018

Anfrage Piraten Terminvergabe der Kfz-Zulassungsstelle

Landeshauptstadt  Hannover
 

                                                                                                          Antwort 15-1445/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte  (zur Kenntnis)
                                                                                                          Zu Top 9.4.3.




Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Terminvergabe der Kfz-Zulassungsstelle
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2018
TOP 9.4.3.



Die Terminvergabe der Zulassungsstelle erfolgt derzeit ausschließlich über das Internet. Die angebotenen Termine liegen für Privatkunden etwa 3 Wochen in der Zukunft.

Der Zulassungsservice, dem sich Autohäuser bedienen, ist hingegen in der Lage innerhalb von 2 Tagen eine Zulassung zu Wege zu bringen. Das ist offenbar ein Weg, der auch Privatpersonen offensteht mit nicht unbeträchtlichen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Wie funktioniert die Zulassung von PKW über einen Zulassungsservice?

Wie kommt ein Zulassungsservice an Termine?

Wie hoch ist die prozentuale Nichtnutzung von Terminen bei Privatpersonen und Zulassungsservice?


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der zukünftige Fahrzeughalter bevollmächtigt den Zulassungsservice die Zulassung eines Fahrzeugs zu beantragen. Der Zulassungsservice legt die zur Zulassung erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde vor und nimmt die abschließend bearbeiteten Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder zur Weitergabe an den Fahrzeughalter wieder entgegen.

Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, vollständige Zulassungsanträge in größeren Stückzahlen mit den kompletten, für die Zulassung erforderlichen Unterlagen abzugeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Empfang zu nahmen. Dieses Verfahren bietet der Zulassungsbehörde Möglichkeiten, auch außerhalb der Zeiten, in denen Kunden die Zulassungsbehörde besuchen, Zulassungen effektiv und in großer Stückzahl zu bearbeiten und die fälligen Gebühren als Sammelbetrag zu erheben.

Zu dieser Frage liegen keine statistischen Zahlen vor.



                                                                                                        18.62.01
                                                                                                        Hannover / 11.06.2018

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