Donnerstag, 25. Oktober 2018

Sicherung der Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker







E: weinem@posteo.de
W: www.piratenhannover.de

Peter Weinem ● Heinrich-Heine-Str. 4 ●30173 Hannover

An den Bezirksbürgermeister
im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Herrn Lothar Pollähne
Über den Fachbereich Zentrale Dienste, Bereich
Rats- und Bezirksratsangelegenheiten 18.62.07
Trammplatz 2
30159 Hannover

                                                                                                           2. Mai 2017

Antrag nach § 10  der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover in die Sitzung des Bezirksrats Südstadt-Bult am 15.05.2017

Sicherung der Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung wird gebeten, die Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker dauerhaft zu sichern.

Begründung 

Entgegen der Einschätzung der Verwaltung (Drucksache 15-0022/2016 F1 ) auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2016 (Drucksache 15-0022/2016) werden auf der Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße weiterhin regelmäßig Fahrzeuge rechtswidrig abgestellt. Dadurch wird die Rasenfläche geschädigt und der Boden verdichtet. Während am 15.03.2016 (Foto 1) noch Reste von Vegetation vorhanden waren, ist diese am 11.03.2017 (Foto 2) nahezu verschwunden.

In der eng bebauten und von Parkplatznot gekennzeichneten Südstadt stellen Grünflächen ein wichtiges Element zur Gestaltung eines lebenswerten Wohnumfeldes dar. Die Bodenverdichtung verringert die Versickerungsfähigkeit des Bodens und kann zu einer Schädigung der Bäume auf der Grünfläche führen. Zudem besteht die Gefahr der Bodenverunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten, die aus den abgestellten Autos austreten können.

Eine Finanzierung der Maßnahme sollte nach dem aktuellen Haushalt möglich sein, weil für alle Teilhaushalte die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eines Budgets zugunsten von unerheblichen Auszahlungen für Investitionen als einseitig deckungsfähig erklärt (§ 19 Abs. 4 GemHKVO) wurden.







Peter Weinem
Einzelvertreter Piratenpartei

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