2426 (III) BDs Nutzungs- und Finanzierungskonzept "Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum" |
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Beschluss:
Die Regionsversammlung beschließt das unter Ziffer II. der Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussdrucksache Nr. 2426 (III) BDs dargestellte zweiphasige Nutzungs- und Finanzierungskonzept zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen mit einer nachhaltigen Nachnutzung als sozial gebundener Mietwohnraum.
Die Regionsversammlung beschließt das unter Ziffer II. der Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussdrucksache Nr. 2426 (III) BDs dargestellte zweiphasige Nutzungs- und Finanzierungskonzept zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen mit einer nachhaltigen Nachnutzung als sozial gebundener Mietwohnraum.
Eine Ausfertigung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“ wird zum Bestandteil des Originals der Beschlussniederschrift erklärt.
Der räumliche Anwendungsbereich des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes erstreckt sich auf das Gebiet, für das die Region die Zuständigkeit für die Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz – AufnG) hat. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover können Wohnraumfördermittel zur Finanzierung der zweiten Phase des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Aufnahmegesetz die Finanzierung der ersten Phase sicherstellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 76
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
aum: | Sitzungssaal, Neues Regionshaus | ||
Ort: | Hildesheimer Straße 18, 30169 Hannover IN PM Modus bei den Browsern öffnen Quelle http://t.co/yNXZKmXrnE |
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