Von Piraten Wennigsen
Vorwort
der AG Digitalisierung: Wir
stellen hier das erste Positionspapier zur Diskussion, welches im
Rahmen der AG Digitalisierung erarbeitet wurde. Natürlich wollen
wir dies auch mit allen Interessierten umfassend diskutieren.
So kommt auch eine Bertelsmann Studie zu dem Ergebnis, dass die Städte weiterwachsen, der ländliche Raum jedoch weiter an Attraktivität verliert.
Ausnahme bildet hier lediglich der Speckgürtel um Großstädte wie Berlin, Hamburg oder München herum, der einen Zuwachs an Bevölkerung bis 2030 zu verzeichnen haben wird. Zu Lasten des ländlichen Raums, der nicht nur einen Bevölkerungsschwund verzeichnen wird, sondern auch die demographische Entwicklung stellen die ländlichen Strukturen vor eine große Herausforderung.
So kommt die Studie auch, ganz und gar nicht überraschend, zu folgendem Ergebnis:
Dies bedarf allerdings der Anstrengungen aller politischen (und auch wirtschaftlichen) Akteure. Die Piraten beschäftigen sich ebenfalls sehr ausführlich mit diesen Themen und halten aus diesem Grunde nachfolgenden Maßnahmekatalog für dringend erforderlich. Natürlich sind wir uns bewusst, dass dieser Katalog, auch auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort, nicht abschließend sein kann und wird.
Daher laden wir jeden, der sich konstruktiv einbringen möchte, zu einem aktiven Dialog ein.
Was soll/muss konkret getan werden?
1. Breitbandausbau vorantreiben
Breitbandinternet ist zu einem Teil des alltäglichen Lebens geworden. Wir informieren uns im Internet über Nachrichten und den Wetterbericht, erledigen dort unsere Bankgeschäfte und kaufen viele Dinge des täglichen Bedarfs über Online-Händler ein. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden.
Genauso fatal sieht es hingegen bei (insbesondere kleinen) Unternehmen oder Start-Ups aus, welche schon lange an einem Standort ansässig sind und sich den veränderten Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sehen. Im Besonderen sind hier kreative Branchen, wie zum Beispiel Werbeagenturen oder Architekturbüros betroffen, welche mit großen, aufwendigen Grafiken und Präsentationen arbeiten. Während Konkurrenzbetriebe sich eklatante Kosten- und Zeitvorteile durch die digitale Abwicklung der Aufträge verschaffen können, muss das digital benachteiligte Unternehmen alle Entwürfe teuer drucken und anschließend noch zeitraubend an den Kunden versenden. Oftmals ist nur ein Standortwechsel der Ausweg, um konkurrenzfähig zu bleiben. Wobei in diesem Fall dem eben schon genannten Kriterium „Breitbandverfügbarkeit“ dann eine noch stärkere Gewichtung zufällt.
Besonders gravierend wirkt sich das im Bereich der Landwirtschaft aus, wo es nicht möglich ist, den Hof mal eben in eine andere Region zu verlegen, die eine bessere Breitbandanbindung hat.
Insofern gefährdet der fehlenden Breitbandausbau auch massiv Arbeitsplätze und Unternehmen.
Leidtragend ist aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die betroffenen Kommunen selbst. Diese haben die Abwanderung von Betrieben und den damit einhergehenden Verlust von Steuern und Arbeitsplätzen zu kompensieren. Somit ist auf lange Sicht eine finanzielle Einbuße im Haushalt die Folge, welche nur schwer bis gar nicht aufzufangen ist: Denn die Attraktivität einer Gemeinde leidet massiv unter fehlender oder unzureichender Bereitbandinfrastruktur!
Ziel ist es daher, die flächendeckende Breitbandversorgung so voranzutreiben, dass spätestens 2020 ALLE Ortschaften eine Breitbandanbindung von mindestens 50Mbit haben. Dies kann auch durch die Nutzung des bald zur Verfügung stehenden 5G-Netzes erreicht werden.
2. Neue Arbeitszeitmodelle – „Home Office“ als Rechtsanspruch
Zugrunde liegt auch das Ideal, dass Menschen in einer vernetzten Gesellschaft die Freiheit haben sollten, zu jeder Zeit und von jedem Ort zu arbeiten.
Die bisher althergebrachten Arbeitszeitmodelle erlaube bereits einige Flexibilisierung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu nennen wäre an dieser Stelle der bereits realisierte Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.
Jedoch haben sich auf Grund der weiter fortschreitenden Digitalisierung auch bei Arbeitsplätzen (Cloud-Nutzung; Fernzugang auf Firmennetzwerke, BYOD, etc. ) auch die Voraussetzungen geändert, die ein ständige Präsenz am Arbeitsplatz je nach Aufgabengebiet nicht mehr erforderlich machen.
Um den veränderten Rahmenbedingungen auch Rechnung zu tragen sollten auch weitere Arbeitszeitmodelle weiterentwickelt werden.
Während hier einige Arbeitszeitmodelle bereits in der Gesellschaft und der Rechtsprechung angekommen sind (Vollzeit, Teilzeit) sind einige andere (Home-Office, Co-Working) nicht nur entwicklungsfähig, sondern bedürfen auch einer näheren Betrachtung.
Senior-Expert
Gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte dringend gesucht werden ist es wichtig, auch die Erfahrungen der langjährigen Beschäftigten auch weiter in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
Insofern sollte auch nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter die Möglichkeit bestehen, diese Know-How-Träger weiterhin an sich zu binden.
Mit der Entscheidung des Bundestages zur „Flexi-Rente“ ist damit sicherlich ein grundlegender Schritt getan, jedoch bedarf auch diese gesetzliche Regelung weiteres Optimierungspotenzials.
Gekennzeichnet wird diese Form der flexiblen Arbeit durch die Bereitstellung von Infrastrukturkomponenten (Büroräume, Arbeitsplätze, Breitbandbereitstellung, …) in die man sich bei Bedarf entsprechend einmieten kann.
Dies würde insbesondere bei langen Anfahrtswegen zum regulären Arbeitsplatz dafür sorgen, dass durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur nicht nur lange Anfahrts- und Reisewege entfallen. Auch für Freiberufler oder Start-Up ist dies sehr sinnvoll, um gerade ansonsten notwendige Investitionen in „Büros“ zu „sparen.
Auch lässt sich durch die Nutzung dieser Infrastruktur auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich leichter sicherstellen, als bei den bisherigen stationären Arbeitsplätzen.
Die aktuell bei den Deutschen beliebteste Arbeitszeitform. Nirgendwo lassen sich Familie und Job so gut unter einen Hut bekommen.
Es werden in der Regel die Erfolge der Arbeit vereinbart. Hinsichtlich der Arbeitszeit kann man „Kernzeiten“ vereinbaren oder völlig frei bleiben.
Beinhaltet die Nutzung collaborativer und cloud-basierter Techniken
Allerdings besteht im Gegensatz zur Teilzeitarbeit noch kein Rechtsanspruch darauf. Dies bedeutet natürlich auch immer Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Arbeitgebern.
3. Weiße Flecken beseitigen
Nicht in jeder Ortschaft werden durch die kommerziellen Anbieter die schnellen Breitbandanschlüsse bereitgestellt. Damit diese Ortschaften/Regionen jedoch nicht von der Teilhabe einfach abgeschnitten bleiben, sind folgende Einzelmaßnahmen notwendig.
4. IT-Sicherheit und Verschlüsselung
Nicht erst seit der „Snowden“-Veröffentlichung oder den in den letzten Monaten sehr oft zu beobachtenden Datendiebstähle (Bsp. Yahoo) oder der Einschleusung von Ransomware wissen wir, dass die Grundlage für viele Anwendungen, Dienste, Apps und dergleichen mehr eine wirksame IT-Sicherheit ist.
Auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschäftigt sich damit und stellt im Jahresbericht die wichtigsten Ereignisse zusammen (https://www.bsi-fuer-buerger.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2015.pdf?__blob=publicationFile&v=4 )
Eine sichere, verschlüsselte Kommunikation ist die Grundlage für die Schaffung und Nutzung von digitalen Angeboten. Sie ist zudem darüber hinaus Grundlage für die Akzeptanz der angebotenen Dienste bei den Bürgern.
Diese IT-Sicherheit darf deshalb auch nicht durch Maßnahmen gegen die sogenannte „Terrorabwehr“ unterlaufen werden. Damit die Digitalisierung des ländlichen Raums auch ohne private oder staatliche Einfallstore genutzt werden kann fordern wir:
Des Weiteren würde diese Aufhebung auch dazu führen, dass gerade in einem Hochtechnologieland wie Deutschland die Unternehmen, Universitäten etc. vor Wirtschafs- oder Wissensspionage nicht mehr sicher wären. Die Auswirkungen auf den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland wären verheerend.
Natürlich ist es unstrittig, dass auch der Bürger selbst eine Verpflichtung hat, seine „Systeme“ und „Anwendungen“ so zu schützen, dass auch hier ein Missbrauch möglichst ausgeschlossen werden kann.
5. Freies WLAN in öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV bereitstellen
In Metropolregionen und Ländern, bei denen Verträge mit S-Bahn und Regionalbahnanbieter auslaufen oder erneuert werden, soll ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Anbieter in Zügen und Bahnhöfen für die Bereitstellung von kostenfreien WLAN-Angeboten sorgen.
6. Möglichkeiten der Telemedizin nutzen
Ein Arztbesuch kann insbesondere in den ländlichen Regionen zu einem Tagesausflug ausarten, da die Grundversorgung mit Ärzten im ländlichen Raum als mangelhaft bezeichnet werden muss. Darüber hinaus sind viele Patienten nicht mehr so mobil, dass sie eben die notwendigen Kilometer bis zur nächsten Arztpraxis zurücklegen können.
Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels im ländlichen Raum für die Piraten eine sehr hohe Priorität.
Da die flächendeckende Versorgung trotz aufgelegter Förderprogramme (Bsp: Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/niederlassung-von-hausaerztinnen-und-aerzten/ ) stockt müssen neue zusätzliche Wege für die Kommunikation zwischen Arzt und Patient beschritten werden.
Im Rahmen von Modellprojekten soll diese Technologie die Schere zwischen Angebot und Nachfrage schließen helfen.
Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass dies auch die im ländlichen Raum eher spärliche angebotenen ÖPNV-Strukturen sinnvoll ergänzen und somit für eine Verdichtung der Transportangebote dienen kann.
7. Autonomes Fahren
Kaum ein Thema wird in den letzten Wochen und Monaten so umfassend diskutiert, wie das „autonome Fahren“. Sei es der Autopilot von TESLA, die Prüfung zur Einrichtung eines Teilstücks der „A9“ als Testbetrieb, die Gründung einer Ethikkommission … alle Diskussionen zeigen, dass hier vielfältige Initiativen und Umsetzungsideen vorhanden sind.
Die PIRATEN verstehen die Möglichkeiten des autonomen Fahrens nicht nur als einen technologischen Fortschritt, sondern vielmehr auch als Möglichkeit der Verbesserung der Infrastruktur und Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben.
Insbesondere im ländlichen Raum kann dies dazu beitragen, dass unabhängig von Verfügbarkeit eines eigenen Fahrzeugs oder der persönlichen Voraussetzungen, dennoch Mobilität und damit auch Teilhabe sichergestellt werden kann.
8. Gründungsforderung
Gerade im Bereich der digitalen Angebote entstehen immer mehr Existenzgründungen. SO sind derzeit 25% der Gründungen dem digitalen Bereich zuzuordnen (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gr%C3%BCndungsmonitor/Gr%C3%BCndungsmonitor-2016.pdf )
In Bayern selbst wurde eine entsprechende Initiative aufgelegt, die jedoch nach Sicht der PIRATEN viel zu kurz greift. wurhttps://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/Technologieorientierte_Unternehmensgruendung_BayTOU.pdf
Damit gerade auch diese Existenzgründungen in den strukturschwachen ländlichen Regionen, und nicht nur in Ballungszentren wie München, Berlin oder Hamburg stattfinden ist eine gezieltere Förderung dieser im ländlichen Raum unerlässlich. Von daher fordern wir:
Genauso wichtig ist es allerdings, dass ausreichen das Wagniskapital für die Gründer bereitgestellt wird. Nur so lässt sich auch eine entsprechende Nachhaltigkeit sicherstellen. Die PIRATEN begrüßen daher, dass über den „Wachstumsfond“ Bayern hier die richtigen Weichen gestellt wurden.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die bereitgestellten 100 Mio. Euro nicht ansatzweise ausreichen, um genügend Existenzgründer mit notwendigem Kapital zu versorgen.
Dies führt dazu, daß IT-Unternehmen im Ausland bessere Bedingungen vorfinden, während gleichzeitig hiesige Unternehmen viele Ressourcen für diesen Bereich investieren müssen.
Neben den oben genannten Forderungen für Zuschüsse und Fonds schlagen wir PIRATEN daher vor, daß junge Unternehmen und Existenzgründer im IT Bereich bis zu einer bestimmten Unternehmsgröße eine kostenfreie Unterstützung erhalten hinsichtlich rechtlicher Vertretung in juristischen Streitfällen und zur Behandlung von Behördengängen.
Die rechtliche Unterstützung soll auch möglich sein, wenn es um Streitfälle mit Behörden (bspw. zu Fragen des Datenschutzes von neuen Internet-Dienstleistungen) geht.
9. eGovernment-Angebote ausbauen
Gerade in ländlichen Bereichen gestalten sich notwendige Behördengänge zu einem zeit- und nervenintensiven Tagesausflug. Mit der Einführung des eGovernment-Gesetzes 2013 sowie dem bayerischen eGovernment-Gesetz sind richtige und wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden.
Jedoch, und dies zeigen bisherige Untersuchungen, wachsen diese Angebote viel zu langsam, sowohl in Breite als auch Qualität.
Wir PIRATEN werden uns daher dafür einsetzen, dass neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel auch die Qualität und Quantität der eGovernmentangebote rasant zunimmt.
Als Beispiele benennen wir dafür:
Durch barrierefreies eGovernment wird dies erreicht. Die PIRATEN möchten daher die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über die Digitalisierung fördern, in dem diese Menschen für alle Amtsgeschäfte und darüber hinaus gehenden eGovernment-Angeboten von Bund und Ländern, als Grundvoraussetzung ansehen.
Digitalisierung
gestalten – auch im ländlichen Raum
Warum
Digitalisierung im ländlichen Raum?
Die
Digitalisierung in all ihren Facetten dringt zunehmend in alle
Lebensbereiche ein. Gerade in Ballungszentren oder branchenbezogenen
Hot-Spots entstehen vielfach neue Initiativen oder werden vorhandene
ausgebaut. Allerdings sind insbesondere im ländlichen Raum noch
viele Handlungspunkte, ohne die Bürger und Wirtschaft mittel- bis
langfristig „abgehangen“ werden.So kommt auch eine Bertelsmann Studie zu dem Ergebnis, dass die Städte weiterwachsen, der ländliche Raum jedoch weiter an Attraktivität verliert.
Ausnahme bildet hier lediglich der Speckgürtel um Großstädte wie Berlin, Hamburg oder München herum, der einen Zuwachs an Bevölkerung bis 2030 zu verzeichnen haben wird. Zu Lasten des ländlichen Raums, der nicht nur einen Bevölkerungsschwund verzeichnen wird, sondern auch die demographische Entwicklung stellen die ländlichen Strukturen vor eine große Herausforderung.
So kommt die Studie auch, ganz und gar nicht überraschend, zu folgendem Ergebnis:
„Es wird für die schrumpfenden und alternden Regionen immer schwieriger, eine gute Infrastruktur zu gewährleisten.“Doch genau diese (digitale) Infrastruktur ist eine zwingende Voraussetzung, wenn auch in diesen Regionen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden soll. Hier gilt es nun entsprechend gegenzusteuern und vor allem auch die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung sinnvoll zu nutzen.
Dies bedarf allerdings der Anstrengungen aller politischen (und auch wirtschaftlichen) Akteure. Die Piraten beschäftigen sich ebenfalls sehr ausführlich mit diesen Themen und halten aus diesem Grunde nachfolgenden Maßnahmekatalog für dringend erforderlich. Natürlich sind wir uns bewusst, dass dieser Katalog, auch auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort, nicht abschließend sein kann und wird.
Daher laden wir jeden, der sich konstruktiv einbringen möchte, zu einem aktiven Dialog ein.
Was soll/muss konkret getan werden?
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1. Breitbandausbau vorantreiben
-
2. Neue Arbeitszeitmodelle – Rechtsanspruch auf „Home-Office“
-
3. Weiße Flecken beseitigen
-
4. IT-Sicherheit und Verschlüsselung
-
5. Freies WLAN in allen öffentlichen Einrichtungen bereitstellen
-
6. Möglichkeiten der Telemedizin nutzen
-
7. Autonomes Fahren
-
8. Gründungsförderung
-
9. eGovernment-Angebote ausbauen
1. Breitbandausbau vorantreiben
Breitbandinternet ist zu einem Teil des alltäglichen Lebens geworden. Wir informieren uns im Internet über Nachrichten und den Wetterbericht, erledigen dort unsere Bankgeschäfte und kaufen viele Dinge des täglichen Bedarfs über Online-Händler ein. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden.
Genauso fatal sieht es hingegen bei (insbesondere kleinen) Unternehmen oder Start-Ups aus, welche schon lange an einem Standort ansässig sind und sich den veränderten Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sehen. Im Besonderen sind hier kreative Branchen, wie zum Beispiel Werbeagenturen oder Architekturbüros betroffen, welche mit großen, aufwendigen Grafiken und Präsentationen arbeiten. Während Konkurrenzbetriebe sich eklatante Kosten- und Zeitvorteile durch die digitale Abwicklung der Aufträge verschaffen können, muss das digital benachteiligte Unternehmen alle Entwürfe teuer drucken und anschließend noch zeitraubend an den Kunden versenden. Oftmals ist nur ein Standortwechsel der Ausweg, um konkurrenzfähig zu bleiben. Wobei in diesem Fall dem eben schon genannten Kriterium „Breitbandverfügbarkeit“ dann eine noch stärkere Gewichtung zufällt.
Besonders gravierend wirkt sich das im Bereich der Landwirtschaft aus, wo es nicht möglich ist, den Hof mal eben in eine andere Region zu verlegen, die eine bessere Breitbandanbindung hat.
Insofern gefährdet der fehlenden Breitbandausbau auch massiv Arbeitsplätze und Unternehmen.
Leidtragend ist aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die betroffenen Kommunen selbst. Diese haben die Abwanderung von Betrieben und den damit einhergehenden Verlust von Steuern und Arbeitsplätzen zu kompensieren. Somit ist auf lange Sicht eine finanzielle Einbuße im Haushalt die Folge, welche nur schwer bis gar nicht aufzufangen ist: Denn die Attraktivität einer Gemeinde leidet massiv unter fehlender oder unzureichender Bereitbandinfrastruktur!
Ziel ist es daher, die flächendeckende Breitbandversorgung so voranzutreiben, dass spätestens 2020 ALLE Ortschaften eine Breitbandanbindung von mindestens 50Mbit haben. Dies kann auch durch die Nutzung des bald zur Verfügung stehenden 5G-Netzes erreicht werden.
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Die unterstützenden Finanzierungsmittel sind daher in ausreichendem Umfang bereitzustellen bzw. auszubauen.
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Den
Bund fordern wir auf, das beispielweise bei Arbeiten an der
öffentlichen Infrastruktur (Autobahnausbau, Bundesstraßenneubau,
Ausbauarbeiten an Schienennetzen der Bahn) entsprechende Leerrohre
verlegt werden, die später von Anbietern mit schnellen
Glasfaserleitungen bestückt werden können
-
Dies erfordert einerseits die Nachbesserung des Gesetztes zur „Störerhaftung“, welches eine Verantwortung der Freifunk-Betreiber für beispielsweise illegale Downloads definitiv ausschließt.
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Weiterhin
erfordert dies, dass Kommunen/Städte Möglichkeiten der
öffentlichen Bauinfrastruktur nutzen, um die Vergrößerung der
Reichweite dieser Netze zu ermöglichen
2. Neue Arbeitszeitmodelle – „Home Office“ als Rechtsanspruch
Zugrunde liegt auch das Ideal, dass Menschen in einer vernetzten Gesellschaft die Freiheit haben sollten, zu jeder Zeit und von jedem Ort zu arbeiten.
Die bisher althergebrachten Arbeitszeitmodelle erlaube bereits einige Flexibilisierung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu nennen wäre an dieser Stelle der bereits realisierte Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.
Jedoch haben sich auf Grund der weiter fortschreitenden Digitalisierung auch bei Arbeitsplätzen (Cloud-Nutzung; Fernzugang auf Firmennetzwerke, BYOD, etc. ) auch die Voraussetzungen geändert, die ein ständige Präsenz am Arbeitsplatz je nach Aufgabengebiet nicht mehr erforderlich machen.
Um den veränderten Rahmenbedingungen auch Rechnung zu tragen sollten auch weitere Arbeitszeitmodelle weiterentwickelt werden.
Während hier einige Arbeitszeitmodelle bereits in der Gesellschaft und der Rechtsprechung angekommen sind (Vollzeit, Teilzeit) sind einige andere (Home-Office, Co-Working) nicht nur entwicklungsfähig, sondern bedürfen auch einer näheren Betrachtung.
Senior-Expert
Gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte dringend gesucht werden ist es wichtig, auch die Erfahrungen der langjährigen Beschäftigten auch weiter in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
Insofern sollte auch nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter die Möglichkeit bestehen, diese Know-How-Träger weiterhin an sich zu binden.
Mit der Entscheidung des Bundestages zur „Flexi-Rente“ ist damit sicherlich ein grundlegender Schritt getan, jedoch bedarf auch diese gesetzliche Regelung weiteres Optimierungspotenzials.
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Grundsätzlich
könnte hier eine weitere Erhöhung der Freibeträge ins Auge
gefasst werden.
Gekennzeichnet wird diese Form der flexiblen Arbeit durch die Bereitstellung von Infrastrukturkomponenten (Büroräume, Arbeitsplätze, Breitbandbereitstellung, …) in die man sich bei Bedarf entsprechend einmieten kann.
Dies würde insbesondere bei langen Anfahrtswegen zum regulären Arbeitsplatz dafür sorgen, dass durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur nicht nur lange Anfahrts- und Reisewege entfallen. Auch für Freiberufler oder Start-Up ist dies sehr sinnvoll, um gerade ansonsten notwendige Investitionen in „Büros“ zu „sparen.
Auch lässt sich durch die Nutzung dieser Infrastruktur auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich leichter sicherstellen, als bei den bisherigen stationären Arbeitsplätzen.
-
Die
Piraten werden sich daher dafür einsetzen, dass gerade im
ländlichen Raum die Schaffung und Nutzung von
Co-Working-Arbeitsplätzen vorangetrieben wird.
Die aktuell bei den Deutschen beliebteste Arbeitszeitform. Nirgendwo lassen sich Familie und Job so gut unter einen Hut bekommen.
Es werden in der Regel die Erfolge der Arbeit vereinbart. Hinsichtlich der Arbeitszeit kann man „Kernzeiten“ vereinbaren oder völlig frei bleiben.
Beinhaltet die Nutzung collaborativer und cloud-basierter Techniken
Allerdings besteht im Gegensatz zur Teilzeitarbeit noch kein Rechtsanspruch darauf. Dies bedeutet natürlich auch immer Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Arbeitgebern.
-
Um
hier auch eine Sicherheit zu schaffen, Um Familie und Beruf
miteinander zu vereinbaren fordern wir einen Rechtsanspruch auf
„Home Office“ .
3. Weiße Flecken beseitigen
Nicht in jeder Ortschaft werden durch die kommerziellen Anbieter die schnellen Breitbandanschlüsse bereitgestellt. Damit diese Ortschaften/Regionen jedoch nicht von der Teilhabe einfach abgeschnitten bleiben, sind folgende Einzelmaßnahmen notwendig.
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Wir
fordern deshalb, dass ebenso Kommunen/Gemeinden bei notwendigen
Straßenbaumaßnahmen Leerrohre verlegen, die von Anbietern mit
schnellen Glasfaserleitungen bestückt werden können.
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Verlängerung der Richtlinie bis 2022
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Erhöhung
der Fördermittel
4. IT-Sicherheit und Verschlüsselung
Nicht erst seit der „Snowden“-Veröffentlichung oder den in den letzten Monaten sehr oft zu beobachtenden Datendiebstähle (Bsp. Yahoo) oder der Einschleusung von Ransomware wissen wir, dass die Grundlage für viele Anwendungen, Dienste, Apps und dergleichen mehr eine wirksame IT-Sicherheit ist.
Auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschäftigt sich damit und stellt im Jahresbericht die wichtigsten Ereignisse zusammen (https://www.bsi-fuer-buerger.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2015.pdf?__blob=publicationFile&v=4 )
Eine sichere, verschlüsselte Kommunikation ist die Grundlage für die Schaffung und Nutzung von digitalen Angeboten. Sie ist zudem darüber hinaus Grundlage für die Akzeptanz der angebotenen Dienste bei den Bürgern.
Diese IT-Sicherheit darf deshalb auch nicht durch Maßnahmen gegen die sogenannte „Terrorabwehr“ unterlaufen werden. Damit die Digitalisierung des ländlichen Raums auch ohne private oder staatliche Einfallstore genutzt werden kann fordern wir:
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Offenlegung des Quelltextes des Bayern-Trojaner (für den Bund: Staatstrojaner)
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Kein
staatliches Aushebeln der Verschlüsslung
Des Weiteren würde diese Aufhebung auch dazu führen, dass gerade in einem Hochtechnologieland wie Deutschland die Unternehmen, Universitäten etc. vor Wirtschafs- oder Wissensspionage nicht mehr sicher wären. Die Auswirkungen auf den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland wären verheerend.
Natürlich ist es unstrittig, dass auch der Bürger selbst eine Verpflichtung hat, seine „Systeme“ und „Anwendungen“ so zu schützen, dass auch hier ein Missbrauch möglichst ausgeschlossen werden kann.
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Hierzu fordern wir den Bund/das Land auf Förderprogramme aufzulegen, die dazu geeignet sind, Grundlagen des Umgangs mit digitalen Angeboten den Bürgern vor allem im ländlichen Raum (und hier insbesondere auch der älteren Generation) nahezubringen. Diese Förderprogramme sollen ausschließlich durch Kommunen/gemeinnützig anerkannte Vereine genutzt werden können
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Unterstützend kann dies (bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen) auch durch MOOC oder Bereitstellung von OER begleitet werden
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Die
im Rahmen des Förderprogrammes erstellten Lehr-/Maßnahmeinhalte
sind öffentlich bereitzustellen (Umsetzung des Prinzips „Open
Access“)
5. Freies WLAN in öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV bereitstellen
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Wir
fordern die Gemeinden/Kommunen auf, auch die Möglichkeiten der
Nutzung ihres Breitbandanschlusses auszuschöpfen und in allen
öffentlichen Einrichtungen die kostenfreie WLAN-Nutzung zu
ermöglichen.
-
Die
Kommunen und Gemeinden sollen bei zukünftigen Ausschreibungen
regionaler Bus- und/oder Bahnlinien darauf bestehen, dass der
Anbieter einen kostenfreien WLAN-Zugang ermöglicht. Hierzu ist
diese Bedingung verpflichten in die Ausschreibungsunterlagen
aufzunehmen.
In Metropolregionen und Ländern, bei denen Verträge mit S-Bahn und Regionalbahnanbieter auslaufen oder erneuert werden, soll ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Anbieter in Zügen und Bahnhöfen für die Bereitstellung von kostenfreien WLAN-Angeboten sorgen.
6. Möglichkeiten der Telemedizin nutzen
Ein Arztbesuch kann insbesondere in den ländlichen Regionen zu einem Tagesausflug ausarten, da die Grundversorgung mit Ärzten im ländlichen Raum als mangelhaft bezeichnet werden muss. Darüber hinaus sind viele Patienten nicht mehr so mobil, dass sie eben die notwendigen Kilometer bis zur nächsten Arztpraxis zurücklegen können.
Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels im ländlichen Raum für die Piraten eine sehr hohe Priorität.
Da die flächendeckende Versorgung trotz aufgelegter Förderprogramme (Bsp: Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/niederlassung-von-hausaerztinnen-und-aerzten/ ) stockt müssen neue zusätzliche Wege für die Kommunikation zwischen Arzt und Patient beschritten werden.
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Zur
Bereitstellung der notwendigen Dienste fordern wir, dass die
ehealth-Initiative der Bundesregierung auch verpflichtend für die
Länder übernommen wird
Im Rahmen von Modellprojekten soll diese Technologie die Schere zwischen Angebot und Nachfrage schließen helfen.
Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass dies auch die im ländlichen Raum eher spärliche angebotenen ÖPNV-Strukturen sinnvoll ergänzen und somit für eine Verdichtung der Transportangebote dienen kann.
7. Autonomes Fahren
Kaum ein Thema wird in den letzten Wochen und Monaten so umfassend diskutiert, wie das „autonome Fahren“. Sei es der Autopilot von TESLA, die Prüfung zur Einrichtung eines Teilstücks der „A9“ als Testbetrieb, die Gründung einer Ethikkommission … alle Diskussionen zeigen, dass hier vielfältige Initiativen und Umsetzungsideen vorhanden sind.
Die PIRATEN verstehen die Möglichkeiten des autonomen Fahrens nicht nur als einen technologischen Fortschritt, sondern vielmehr auch als Möglichkeit der Verbesserung der Infrastruktur und Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben.
Insbesondere im ländlichen Raum kann dies dazu beitragen, dass unabhängig von Verfügbarkeit eines eigenen Fahrzeugs oder der persönlichen Voraussetzungen, dennoch Mobilität und damit auch Teilhabe sichergestellt werden kann.
-
Wir
fordern daher ein Förderprogramm, welches an ausgewählten
ländlichen Standorten mittels gezielter Projekte durch die
Bereitstellung von Fahrzeugen (Car-Sharing) mittels autonomen
Fahren die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Effekte
beleuchtet und nach Möglichkeit als Blaupause für die
flächendeckende Versorgung dienen kann.
Dies kann bereits am Anfang die dringend benötigte Verdichtung des öffentlichen Angebots verwirklichen.
8. Gründungsforderung
Gerade im Bereich der digitalen Angebote entstehen immer mehr Existenzgründungen. SO sind derzeit 25% der Gründungen dem digitalen Bereich zuzuordnen (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gr%C3%BCndungsmonitor/Gr%C3%BCndungsmonitor-2016.pdf )
In Bayern selbst wurde eine entsprechende Initiative aufgelegt, die jedoch nach Sicht der PIRATEN viel zu kurz greift. wurhttps://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/Technologieorientierte_Unternehmensgruendung_BayTOU.pdf
Damit gerade auch diese Existenzgründungen in den strukturschwachen ländlichen Regionen, und nicht nur in Ballungszentren wie München, Berlin oder Hamburg stattfinden ist eine gezieltere Förderung dieser im ländlichen Raum unerlässlich. Von daher fordern wir:
-
Verdopplung der Zuschüsse bei Unternehmensgründungen im digitalen Bereich**
-
Verdopplung
der Zuschüsse bei Unternehmensgründungen im ländlichen Bereich**
Genauso wichtig ist es allerdings, dass ausreichen das Wagniskapital für die Gründer bereitgestellt wird. Nur so lässt sich auch eine entsprechende Nachhaltigkeit sicherstellen. Die PIRATEN begrüßen daher, dass über den „Wachstumsfond“ Bayern hier die richtigen Weichen gestellt wurden.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die bereitgestellten 100 Mio. Euro nicht ansatzweise ausreichen, um genügend Existenzgründer mit notwendigem Kapital zu versorgen.
-
Wir
fordern daher die Aufstockung des „Wachstumsfond“ auf 250 Mio.,
wobei hier eine zusätzliche Unterstützung der Existenzgründer im
ländlichen Raum in Betracht gezogen werden sollte.
Dies führt dazu, daß IT-Unternehmen im Ausland bessere Bedingungen vorfinden, während gleichzeitig hiesige Unternehmen viele Ressourcen für diesen Bereich investieren müssen.
Neben den oben genannten Forderungen für Zuschüsse und Fonds schlagen wir PIRATEN daher vor, daß junge Unternehmen und Existenzgründer im IT Bereich bis zu einer bestimmten Unternehmsgröße eine kostenfreie Unterstützung erhalten hinsichtlich rechtlicher Vertretung in juristischen Streitfällen und zur Behandlung von Behördengängen.
Die rechtliche Unterstützung soll auch möglich sein, wenn es um Streitfälle mit Behörden (bspw. zu Fragen des Datenschutzes von neuen Internet-Dienstleistungen) geht.
9. eGovernment-Angebote ausbauen
Gerade in ländlichen Bereichen gestalten sich notwendige Behördengänge zu einem zeit- und nervenintensiven Tagesausflug. Mit der Einführung des eGovernment-Gesetzes 2013 sowie dem bayerischen eGovernment-Gesetz sind richtige und wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden.
Jedoch, und dies zeigen bisherige Untersuchungen, wachsen diese Angebote viel zu langsam, sowohl in Breite als auch Qualität.
Wir PIRATEN werden uns daher dafür einsetzen, dass neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel auch die Qualität und Quantität der eGovernmentangebote rasant zunimmt.
Als Beispiele benennen wir dafür:
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Verpflichtende Online-Terminvereinbarung (Buchung Wunschtermin) in allen öffentlichen Verwaltungen
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Verpflichtende Durchführung von Online-Sprechstunden
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Verpflichtende Übertragung aller Sitzungen von Räten, Ausschüssen der öffentlichen Verwaltungen und Parlamente
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Verpflichtende Bereitstellung aller vorhandenen eGovernment-Angebote für mobile Endgeräte (App)
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Sichere
Bezahlmöglichkeit bei Inanspruchnahme Verwaltungsdienstleistungen
Durch barrierefreies eGovernment wird dies erreicht. Die PIRATEN möchten daher die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über die Digitalisierung fördern, in dem diese Menschen für alle Amtsgeschäfte und darüber hinaus gehenden eGovernment-Angeboten von Bund und Ländern, als Grundvoraussetzung ansehen.
-
Bei
eGovernment-Angeboten, die noch nicht vorhanden sind oder bei denen
keine barrierefreie Umsetzung erfolgen konnte, werden betroffene
Menschen durch die jeweils zuständigen Einrichtungen durch die
kostenfreie Bereitstellung einer persönlichen Assistenz versorgt,
solange bis die entsprechenden Angebote genutzt werden können.
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