Bezirksratsherr
Dr. Christopher Nils Carlson
(
Antrag Nr. 15-2362/2018 )
Eingereicht
am 17.10.2018 um 08:19 Uhr
Luftmessstation
im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag
Der
Bezirksrat möge beschließen:
Die
LHH wird aufgefordert, im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld eine
Luftmessstation an einem geeigneten, verkehrsreichen Standort
einzurichten.
Begründung
Wie
in der HAZ Online am 13.08. d.J. berichtet wurde1 , ist sogar
strittig, wann (voraussichtlich) die Stadt Hannover die von der EU
vorgegebenen Luftschadstoffgrenzwerte wird einhalten können. Ein
Grund dafür ist, dass nicht überall in der Stadt vor Ort gemessen
wird. Stattdessen wird ein Algorithmus bemüht, um die tatsächlich
gemessenen Schadstoffwerte auf andere Stadtteile, in denen nicht
gemessen wird, hochzurechnen. (Vgl. hierzu die Antwort auf eine
einschlägige Anfrage von mir im Protokoll der Bezirksratssitzung v.
14.09.20172 )
Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt derzeit Klagen gegen mehrere
deutsche Städte - darunter auch Hannover - wegen der Nichteinhaltung
von EU-Luftqualitätsnormen. Der zulässige Grenzwert beträgt 40
µg/m3 bei Stickstoffdioxid (NO2). Auch Hannover (mit 55 µg/m3
überschreitet den No2-Grenzwert, der bereits seit 2010 gilt,
erheblich.
Zum
Thema Luftmessung schreibt die DUH: "... tendenziell befürwortet
die DUH die Einrichtung mehrerer Messstationen in unterschiedlichen
Gebieten von größeren Städten. Sehr oft schon konnten wir
feststellen, dass bei wenigen Messstationen argumentiert wird, man
hätte eine hohe Luftbelastung lediglich an wenigen Stellen im
Stadtgebiet. Dort wo nicht gemessen wird, gilt die Luft dann als
sauber. Auch wenn es Modelle gibt, die die Schadstoffbelastung im
gesamten Stadtgebiet modellieren sollen, konnten wir häufig
feststellen, dass diese deutlich zu optimistische Ergebnisse
auswerfen. Hier scheinen sich unsere Beobachtungen zu decken. Für
die realistische Betrachtung der Luftqualität in Großstädten ist
eine verkehrsnahe Messstation oft nicht ausreichend."3
Seinerzeit
stand in der v.g. Antwort auf meine Anfrage: „Da aus Kostengründen
nicht in jedem Stadtbezirk Hannovers eine Messstation errichtet
werden kann, entspricht es der gängigen Praxis, Modellrechnungen zur
Ausbreitung von Luftschadstoffen durchzuführen." Demgegenüber
steht z.B. in einem EUGH-Urteil4 in Bezug auf die
Luftreinhalteplanung, dass selbst ,,drastische wirtschaftliche (...)
Maßnahmen", die zur Grenzwerteinhaltung erforderlich wären,
den Mitgliedstaaten abverlangt werden können, wenn diese
erforderlich sind, um den Grenzwerten Rechnung zu tragen. Das
Kostenargument darf daher hier keine Rolle spielen. Da die
standortgenaue Ermittlung des Schadstoffgehalts in der Luft eine - 2
- solche Maßnahme ist - anders lässt sich kaum Handlungsbedarf
erkennen - ist die Errichtung der beantragten Luftmessstation als
sachlich und rechtlich geboten anzusehen.
1 http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Luftverschmutzung-Fuer-Hannovers-Stadtverwaltung-sind-Diesel-Fahrverbote-nicht-vom-Tisch
² S. 20-21³ in einer E-Mail an mich v. 04.10. d.J.
4 EuGH-Urteil vom 19.Dezember 2012 (Kommission vs. Italien, C-68/11, Rn. 59-64)
18.62.01
BRB
Hannover
/ 17.10.2018
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