Antwort
der Verwaltung auf die Anfrage
Wahrnehmung
der Belegrechte für Wohnungen im
Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmeram
07.11.2018
TOP
6.3.1.
Mit
Informationsdrucksache 1972/2018 *1 wurde der Stadtbezirksrat
Linden-Limmer über die beabsichtigte Wahrnehmung von Belegrechten
durch die Landeshauptstadt Hannover für 498 Wohnungen im Stadtbezirk
informiert, für die Gebietsfreistellung oder Belegrechtsverzicht in
2019 auslaufen.
Abgesehen
davon, dass in der angespannten und lange bekannten Lage am
Wohnungsmarkt insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen die
Fortführung der Gebietsfreistellung und der Verzicht auf Belegrechte
in 2015 überhaupt ein Fehler war, frage ich die Verwaltung:
-
Wann laufen die Belegrechte für die besagten 498 Wohnungen endgültig aus und ist eine Verlängerung des Belegrechtes geplant? Wenn ja, bis wann?
-
Wie viele dieser 498 Wohnungen sind zwischenzeitlich vermietet und stehen somit nicht mehr für eine kurzfristige Neuvermietung an Berechtigte zur Verfügung?
-
Bei wie vielen dieser 498 Wohnungen wird nach Wiederausübung des Belegrechtes eine Ausgleichsabgabe in insgesamt welcher Höhe gezahlt werden müssen?
Antwort
zu
1.) Die Belegrechte aufgrund von Förderungen haben je Objekt sehr
unterschiedliche Laufzeiten – je nachdem, wann die öffentlichen
Baudarlehen getilgt sind. Für ca. 200 Wohnungen laufen die Bindungen
aus der Förderung zwischen 2020 und 2030 aus. Bei ca. 60 Wohnungen
sind langfristige Bindungen zwischen 2038 und 2079 bekannt. Für die
restlichen Wohnungen beruhen die Bindungen auf Baudarlehen aus
Landes- oder Bundesmitteln, durch die sich Laufzeiten noch bis
mindestens 2040 ergeben. Allerdings können alle öffentlichen
Baudarlehen jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden.
Die
gesetzliche Nachbindung - und damit auch das Belegrecht aus der
Förderung -
beträgt
dann nur noch 10 Jahre ab Rückzahlungsjahr. Da bei Wohnungen der
hanova Wohnen GmbH (bisher GBH) die Stadt in der Regel schon durch
das Mutter/Tochter-Verhältnis oft Belegrechte hat, geht die
Verwaltung davon aus, dass die meisten der Belegrechte für die 498
Wohnungen langfristig erhalten werden können.
zu
2.) Der weit überwiegende Teil der 498 Wohnungen ist vermietet. In
2017 betrug die Fluktuation im Bestand der hanova Wohnen GmbH im
Gebietsfreistellungsbereich Linden-Süd ca. 5%, d.h. es wurden 25
Mietverträge gekündigt. Die Fluktuationsrate am hannoverschen
Wohnungsmarkt insgesamt ist derzeit sehr gering. An der Größenordnung
der Linden-Süd-Rate von 2017 wird sich daher vermutlich auch bis
2019 nicht viel ändern.
zu
3.) Nach Auslauf der Gebietsfreistellung darf ab 01.04.2019 eine frei
werdende Wohnung nur an Mietinteressenten vermietet werden, die von
der Stadt benannt sind (Belegrecht) und einen für die Wohnung
passenden Wohnberechtigungsschein (Wohnfläche und Einkommenshöhe)
vorlegen können.
Sollten
weder die Stadt noch der Vermieter in angemessener Zeit Berechtigte
finden, kann zur Vermeidung von (längerem) Leerstand eine
Freistellung ausgesprochen und an Interessenten ohne
Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Freistellung ist
gebührenpflichtig (zurzeit 105 €/ Wohnung). Zudem muss eine
einmalige Ausgleichsleistung (in der Regel in Geld) erfolgen. Die
Höhe dieser Geldleistung ist unterschiedlich und richtet sich nach
der Art der Freistellung (nur Einkommen oder Wohnfläche oder
beides), Wohnungsgröße und Dauer der noch laufenden Bindungen.
Beide Leistungen (Bearbeitungsgebühr und Ausgleich) sind
ausschließlich von den Vermietern zu zahlen.
Eine
nachträgliche Zahlungsverpflichtung bei schon vor dem 01.04.2019
laufenden Mietverhältnissen besteht nicht. Eine laufende
Fehlbelegungsabgabe gibt es in Niedersachsen nicht (mehr).
61.42
/ 18.63.10
Hannover
/ 02.11.2018
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